“Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Velten (Baptisten)”

 

Unser Name steht für bestimmte Glaubens-Aspekte, für die wir besonders eintreten:

 
Eine “Freikirche”?!

“Freikirchen” kamen auf als mit der Formulierung der Menschen- und Völkerrechte auch das Recht auf persönliche Glaubens- und Gewissensfreiheit im Bewusstsein der Menschen etabliert wurde. Sie betonen die persönliche Gewissensfreiheit in allen Glaubensfragen und die Trennung von Kirche vom Staat. Wir halten eine von der Gemeindebasis her organisierte Kirchenstruktur, frei von hierarchisch definierten Ämtern, für wichtig. Wir finanzieren uns durch freie Spenden, den Einzug von Kirchensteuern lehnen wir ab. Die lokale Gemeinde mit ihren Menschen macht “Kirche” aus.

Aber solche Gemeinden leben auch im Verbund: Auf der Website “Landesverband Berlin-Brandenburg Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden” finden Sie Information zu unseren Nachbargemeinden in der näheren Region und im Bundesland, sowie weitere LINKS zu den Gemeinden in Deutschland, europa- und weltweit.

Wir heissen aber nun doch evangelisch, weil wir überzeugt sind, dass christlicher Glaube und Gemeinschaft im Glauben nur aus dem Evangelium von JESUS CHRISTUS kommt. Freikirchen hatten geistige Vorläufer vor und in der Reformationszeit.

“Baptistisch”?!

“Glaube kommt aus der Kunde”, so schrieb es schon der Apostel Paulus an die römischen Christen (Neues Testament; Römerbrief 10,17) und er meinte damit die verkündigte Botschaft. Die gute Nachricht soll zu hören sein. Nur dann können Menschen auch verstehen lernen, was christlicher Glaube eigentlich ist.
Die “Gute Nachricht” teilt uns mit, dass GOTT seinen Sohn in die Welt sandte, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern ewiges Leben haben. Joh 3,16.

Weil nämlich JESUS CHRISTUS am dritten Tag nach seinem Kreuzestod von Gott auferweckt wurde und lebt, ist er gegenwärtig und erreichbar, wo jemand glaubt und ihn anruft. Man kann IHN annehmen und das eigene Leben von ihm neu prägen lassen.
Der verkündete Glaube an Jesus Christus als Sohn Gottes und Erlöser will also "persönlich" werden als Glaube an Jesus Christus als persönlichen HERRN und entsprechender Lebensführung.

Unser augenfälliges Kennzeichen hängt hiermit zusammen. Wir taufen nämlich erst dann einen Menschen, wenn dieser seinen Glauben an Christus auch selbst bekennt, die Taufe wünscht, Mitglied der Gemeinde werden und entsprechend leben möchte. Wir folgen damit dem Vorbild des Neuen Testaments. Weil der Glaube ein bewusstes Christenleben bewirken will, soll ein Christ auch das Recht haben, sich an seine eigene Taufe selbst erinnern zu können.
Wir sehen auch keinen Grund, eine am Anfang des Lebens eines Menschen an ihm vollzogene "Taufhandlung" als eine "unwiederholbare" Taufe anzusehen. Sie wird ja als ein Akt des stellvertretenden Willen seitens der Eltern und der Kirche, aber ohne eigene Willensbeteiligung der Betroffenen vollzogen. Es fehlt dabei die bewusste Bereitschaft der betroffenen Person, ihr Leben an JESUS zu übergeben. Säuglingstaufen sind also “vorläufige” Taufen; es wird ja auch gerne von der “vorlaufenden Gnade” gesprochen, die sich darin ausdrücke. Tatsächlich soll dann auch diese frühe “Taufe” Jahre später durch Zustimmung der Betreffenden zu Firmung und Konfirmation nachträglich anerkannt und bestätigt werden.

Wir sehen auch nicht in der Säuglingstaufe eine kirchliche Handlung, die aus sich heraus (Sakrament) dem Getauften etwas von Gott her zueignet, auch wenn die betroffene Person sich später, z.B. in Folge einer christlichen Erziehung, positiv dazu stellt. Deshalb wurde den "Taufgesinnten" oder "Täufern" schon in der Zeit ihres ersten Auftretens im England des 17ten Jahrhunderts der Name “Baptist” als Spottname verliehen. Dieser "Name" ist aus dem griechischen Verb 'baptizein' (taufen, untertauchen) abgeleitet.

Aus diesen hier geschilderten Überzeugungen wurden und werden wir oft gefragt: "Was wird dann aus den (ungetauften) Kindern, falls ihnen vor einer späteren eigenen Entscheidung etwas zustößt und sie sterben sollten?" Wir sagen: Solange ein Mensch keine eigene Glaubensentscheidung fällen kann, kann er auch Gottes Gnade nicht bewußt selbst ergreifen. "Verloren zu gehen" setzt aber eben unseres Erachtens eine Ablehnung des Heilsangebotes Gottes voraus. "Unglaube" ist etwas anderes als "noch nicht" verstehen und glauben zu können. Es muß ja das Hören der Botschaft vorausgegangen sein.
Hier ist also tatsächlich das eigene Vertrauen der Eltern zu Gott gefragt, dass er Kinder bewahren und leiten möchte. Und wir betonen das persönliche und gemeinsame Beten und das pädagogische Wirken der Eltern und der Gemeinde. Wir praktizieren deshalb auch auf Wunsch zur Ermutigung und Stärkung der elterlichen Verantwortung und ihres Vertrauens zu Gott im Kontext ihres bewussten Lebens im Einflussbereich einer christlichen Gemeinde, die Segnung von Kindern in unseren Gottesdiensten.

Ein zweites wichtiges Merkmal der Baptisten liegt in der Überzeugung, dass einzelne Gemeinden eine umfassende Eigenverantwortung in allen Glaubensfragen praktizieren sollen. Wir sprechen von der "Unabhängigkeit der Ortsgemeinde". Diese wird unseren Ordnungen entsprechend praktiziert, die sich an den Grundsätzen für Körperschaften des öffentlichen Rechts orientieren. Die örtlichen Gemeindeleitungen und hauptamtlichen Mitarbeiter (meist Pastorinnen bzw.Pastoren, Diakoninnen bzw. Diakone) werden in Gemeinden, die über diese Selbständigkeit verfügen, ausschließlich von der Gemeindeversammlung gewählt und berufen.

In Velten? Seit wann?!

In Velten gibt es erste Spuren baptistischen Wirkens schon ab 1859: In diesem Jahr wurde die Gemeinde als eine “Station” einer Gemeinde in Berlin gegründet. Am 19. Juli 1891 konstituierte sich die Gemeinde Velten zu einer selbständigen Gemeinde und besteht seitdem in wechselvoller Geschichte.